Teilnahmebedingungen

Fotowettbewerb „Zeigen Sie uns Ihren Lieblingsort!“

Veranstalter
Veranstalter des Foto-Wettbewerbs ist die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock GmbH, Rathausstr. 7, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Fuhrmann.

Teilnahme
Teilnehmen kann jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme am Wettbewerb, also der Einreichung eines Fotos, stimmen der Urheber/die Urheberin, also der Teilnehmer/die Teilnehmerin diesen Teilnahmebedingungen zu. 

Einreichung
Die Fotos können auf der Internetseite der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock (www.stadtwerke-shs.de) hochgeladen, per E-Mail an lieblingsort@stadtwerke-shs.de geschickt werden oder auf CD, einer SD-Karte oder einem USB-Stick im Servicecenter der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock abgegeben werden. Bei Abgabe der Bilder auf einem Datenträger kann dieser nach einer Woche wieder abgeholt werden. Eine Ausgabe erfolgt nur an den Teilnehmer/die Teilnehmerin persönlich. Es ist zu beachten, dass beim Hochladen das Online-Formular korrekt ausgefüllt wird. Beim Versand per E-Mail bzw. der Abgabe im Servicecenter ist es zwingend notwendig, ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Teilnahmeformular miteinzureichen. Das Teilnahmeformular erhält man auf der Internetseite der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock und im Servicecenter. Einsendeschluss ist der 15.12.2017, 23.59 Uhr (Serverzeit beim Empfang der Zusendung). Später zugesendete Fotos oder Fotos, die ohne Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärungen bzw. mit fehlenden Angaben eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin kann maximal drei Fotos einreichen.

Motive
Zugelassen sind Fotos, die in Schloß Holte-Stukenbrock aufgenommen wurden. Pornographische und Gewalt darstellende bzw. verherrlichende oder sonstige gegen das geltende Recht verstoßende Motive werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Ebenso verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin keine Inhalte einzureichen, die Werbung oder gewerbliche Inhalte enthalten. Die Bilder dürfen digital bearbeitet sein, sofern diese Bearbeitung zur Qualitätsoptimierung dient. Collagen sind nicht zugelassen. Digital verfremdete Bilder werden in Einzelfällen zugelassen. Die Entscheidung obliegt der Jury.

Vorgaben zu den Fotos
Die Fotos müssen zwingend folgende Voraussetzungen erfüllen: Ausschließlich digitale Fotos, Schwarz-Weiß-oder Farb-Fotos. Maximale Dateigröße 15 MB. Der Dateiname muss am Anfang den Vor-und Nachnamen des Teilnehmers/der Teilnehmerin enthalten (z. B. peter_schulz.jpg). Ausschluss von der Teilnahme: Fotos, die nicht den Vorgaben entsprechen, können nicht berücksichtigt werden. Die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock behalten sich das Recht vor, eingesandte Bilder nicht zum Wettbewerb zuzulassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewertung
Aus allen eingereichten Fotos wählt eine durch die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock zusammengesetzte Jury Fotos aus. Bewertet werden Kreativität, Qualität und Aussagekraft der Fotos. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. 

Sieger
Der Sieger/die Siegerin wird benachrichtigt. Das Siegerfoto und weitere ausgewählte werden auf der Internetseite der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock und in den Medien, z. B. auch auf facebook, veröffentlicht.

Bildrechte
Die Einreichenden versichern, dass ihnen das Urheberrecht an den Fotos alleine zusteht und sie die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile haben, dass die Fotos frei von Ansprüchen Dritter sind und die auf den Fotos dargestellten Personen gegen eine Veröffentlichung nichts einzuwenden haben, somit keine Persönlichkeits- und Urheberrechte verletzt werden.
Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert Vorstehendes schriftlich mit der Unterzeichnung des Teilnahmeformulars. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Einreichenden die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock von allen Ansprüchen frei.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich durch das Einreichen damit einverstanden, dass die eingereichten Fotos von den Stadtwerken Schloß Holte-Stukenbrock auch außerhalb dieses Wettbewerbs zu Marketingzwecken honorarfrei und zeitlich unbegrenzt im Internet und im Druckbereich (Flyer, Broschüren etc.) vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. Darüber hinaus dürfen die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock die Fotos der Presse (in-und ausländische Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte etc.) sowie Kooperationspartnern für die Gestaltung von touristischen Beiträgen über Schloß Holte-Stukenbrock im Print-und Onlinebereich honorarfrei überlassen. Mit der Einreichung eines Fotos überträgt der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Stadtwerken Schloß Holte-Stukenbrock das Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung des Fotos. Außerdem stimmen er/sie zu, dass das Foto von den Stadtwerken Schloß Holte-Stukenbrock und den Medien, auch sozialen Medien, für die Pressearbeit rund um die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock unentgeltlich genutzt werden darf. Eine Weitergabe an Dritte zu anderen, als den zuvor genannten Zwecken ist ausgeschlossen.

Datenschutz
Mit der Übermittlung von personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse, Name, Adresse) zur Teilnahme am Fotowettbewerb erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten durch die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock verwendet werden, soweit dies zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist. Die Zustimmung umfasst die Speicherung der Daten durch die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock, die namentliche Bekanntgabe der Gewinner auf der Webseite der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock und in Print-Medien. Eine Nutzung der Daten und eine Weitergabe an Dritte zu anderen, als den angegebenen Zwecken, wird ausgeschlossen.

Schloß Holte-Stukenbrock, Oktober 2017