Hallenbad öffnet am 14. September wieder – zunächst mit Sportbecken und angepassten Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für alle Schwimmbegeisterten: Das Hallenbad öffnet am 14. September 2026 nach längerer Schließzeit wieder seine Türen. Zum Start kann zunächst jedoch leider nur das Sportbecken genutzt werden, da im Zuge der Befüllung des Lehrschwimm- und Kinderplanschbeckens Undichtigkeiten im Rohrnetz festgestellt wurden. Die notwendigen Arbeiten laufen bereits, damit möglichst kurzfristig wieder das vollständige Angebot zur Verfügung steht. Gleichzeitig gehen die Planungen für die Generalsanierung des Hallenbads weiter, da eine umfassende Modernisierung für das mittlerweile 51-jährige Hallenbad unausweichlich ist, um auch künftig ein attraktives und zeitgemäßes Angebot gewährleisten zu können. Wir freuen uns aber zunächst, mit der Wiedereröffnung des Sportbeckens nun einen ersten wichtigen Schritt zurück zu einem regulären Badebetrieb machen zu können.
Um allen externen Nutzern mit dem temporär eingeschränkten Angebot möglichst gerecht zu werden, müssen wir die Öffnungszeiten vorübergehend wie folgt anpassen.
Öffnungszeiten ab 14.09. – Fokus auf Schul- und Vereinssport
Um einen reibungslosen Ablauf für Schulschwimmen und Vereinstraining zu gewährleisten, werden die öffentlichen Zeiten angepasst:
- Montag: 13:00–18:00 Uhr
- Dienstag: 13:00–20:00Uhr
- Mittwoch: 13:00–20:00 Uhr
- Donnerstag: 13:00–19:00 Uhr
- Freitag: 07:00–10:00 Uhr und 13:00–21:00 Uhr
- Samstag: 08:00–20:00 Uhr
- Sonntag: 08:00–14:00 Uhr
Im Tagesverlauf kann es zu kurzfristigen Anpassungen kommen, wenn Schul- oder Vereinszeiten priorisiert werden müssen.
Wichtige Hinweise für das Sportbecken (kurz zusammengefasst)
- Im Schwimmerbereich dürfen nur sichere Schwimmerinnen und Schwimmer schwimmen und springen.
- Unsichere Schwimmerinnen und Schwimmer dürfen sich ausschließlich in den ausgewiesenen Nichtschwimmerbereichen aufhalten – und nur unter enger, im Wasser befindlicher Begleitung durch eine volljährige Aufsichtsperson sowie mit geeigneten Schwimmhilfen.
- Schwimmhilfen ersetzen keine Aufsicht; die Aufsichtspflicht bleibt bei der begleitenden Person.
- Für Ausnahmen (z. B. zu Übungs- oder Ausbildungszwecken) entscheidet allein das aufsichtführende Personal vor Ort.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Die aktuelle Regelung stellt sicher, dass Schul- und Vereinssport in dieser Phase zuverlässig stattfinden können. Sobald die technischen Arbeiten an Lehrschwimm- und Kinderplantschbecken abgeschlossen sind, wird der Betrieb schrittweise erweitert. Weitere Informationen folgen rechtzeitig.