Einkaufsbedingungen und digitaler Rechnungseingang

Einkaufsbedingungen und digitaler Rechnungseingang

Wir freuen uns, dass wir Ihnen jetzt auch die Möglichkeit zum digitalen Rechnungsversand per E-Mail anbieten können. Dies schont nachhaltig die Umwelt und verringert für Sie als Rechnungssteller die Kosten beim Erstellen und Versenden der Rechnung. Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, damit wir Ihre Rechnungen problemlos automatisiert verarbeiten können. Abweichungen von den Bedingungen führen unter Umständen dazu, dass Ihre Rechnungen nicht verarbeitet und somit nicht bezahlt werden.

  • Die unten genannten E-Mail-Adressen sind ausschließlich für den Empfang von Rechnungen und Gutschriften vorgesehen. Jede andere Korrespondenz wird automatisch gelöscht und somit weder gelesen noch bearbeitet.
  • Für jede Rechnung bzw. Gutschrift muss eine separate E-Mail geschickt werden.
  • Die erste Seite der Rechnung sollte die erste Seite der PDF-Datei sein.
  • Anhänge zur Rechnung können entweder im PDF Dokument der Rechnung oder als einzelnes PDF Dokument mitgesendet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass der Name der Anlage mit folgendem Muster beginnen muss: Anlage_xyz.pdf, AGB_xyz oder Anhang_xyz
  • Der Name der Rechnungsdatei kann variieren.
  • PDF-Dateien mit Passwortschutz oder Mails mit digitaler Signatur könnn nicht verarbeitet werden.
  • Eine elektronisch übermittelte Rechnung darf nicht zusätzlich in Papierform ausgestellt oder verwendet werden.
  • Versenden Sie bitte auch keine zusätzlichen Kopien per E-Mail, auch nicht in cc.


Mailadresse: rechnungseingang.shs@stadtwerke-shs.de

Rechnung von der Westfalen Weser Netz GmbH

In den letzten Tagen haben Sie möglicherweise eine „Schlussrechnung Messstellenbetrieb Abrechnung vom 01.01.2025 bis 30.06.2025“ von der Westfalen Weser Netz GmbH erhalten.
Leider ist bei der Kommunikation zwischen der Westfalen Weser Netz und uns ein Fehler aufgetreten.
Die Gebühr ist bereits in Ihrer Jahresrechnung der Stadtwerke SHS enthalten.
Um eventuelle Mahnkosten zu vermeiden, bitten wir Sie, den Betrag zunächst an die Westfalen Weser Netz zu zahlen. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen den Betrag vollständig zurück.

Wie ist das weitere Vorgehen?

Bitte senden Sie uns für die Rückerstattung eine Kopie der Rechnung (gerne per E-Mail an info@stadtwerke-shs.de) sowie Ihre IBAN,
damit wir Ihre Gutschrift schnellstmöglich veranlassen können.
Oder besuchen Sie uns im Kundenzentrum, dann nehmen wir das Anliegen persönlich auf.
Wir danken Ihnen vielmals für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Angelegenheit und möchten Ihnen und Ihren Familien frohe und besinnliche Weihnachten wünschen.

Zusatz Info: Das Kundenzentrum der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock bleibt in der Zeit vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. In dieser Zeit sind wir nicht erreichbar. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Kundinnen und Kunden, die zum Jahreswechsel in eine neue Wohnung ziehen, bitten wir, bis spätestens 22. Dezember 2025 mit uns Kontakt aufzunehmen, damit der Wechselprozess rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stadtwerke-Team