24h Lieferantenwechsel
Umzug geplant? Diese wichtigen Änderungen sollten Sie kennen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 06. Juni 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Der Wechsel Ihres Stromanbieters wird dann innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese neue Regelung bringt vor allem bei Umzügen Änderungen mit sich, die Sie beachten sollten.
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich!
Ab dem 19. Mai 2025 müssen Umzüge mindestens 10 Werktage (14 Tage) im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns so früh wie möglich über Ihren Aus- oder Einzug zu informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme auftreten.
Was Sie unbedingt beachten sollte:
Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Damit Sie nicht automatisch in der teureren Grundversorgung landen, melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug (10 Werktage / 14 Tage). So können Sie Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder, falls Sie noch keinen Vertrag haben, einen neuen Tarif auswählen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Ab 06. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden
- Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 14 Tage (10 Werktage) vorher
- Risiko bei kurzfristigen Wechseln: Verzögerungen vermeiden
- Grundversorgung vermeiden: Schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag ab
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Stromversorgung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Stadtwerke-Team
Was ändert sich ab Juni 2025?
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.
Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln.
Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen Umzüge frühzeitig gemeldet werden.
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.
An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom
Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025 beim Lieferantenwechsel?
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?
Nein, ab 19. Mai 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag
Was passiert, wenn ich meinen Auszug nicht rechtzeitig melde?
Nur bei einer rechtzeitigen Abmeldung stellen Sie sicher, dass Sie nicht weiter die Energiekosten für Ihre bisherige Wohnung tragen müssen, jedoch vielleicht schon ein Nachmieter Ihre Energie verbraucht.
Daher ist eine zwingende Abmeldung mindestens 2 Wochen vor Termin erforderlich
Welche Daten werden für eine reibungslose Ab- oder Anmeldung benötigt:
Kundennummer (falls vorhanden)
Name des Vertragspartners
Adresse der Verbrauchsstelle
Zählernummer
MaLo Nummer (falls bekannt)
Ein- oder Auszugsdatum
Zählerstand muss nachgereicht werde
Bleiben Vertragslaufzeiten únd Kündigungsfristen bestehen?
Ja, die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.