E-Rechnungen für Rahmenvertragskunden
Ab dem 1. Januar 2027 sind wir gesetzlich verpflichtet, Rechnungen an kommunale Einrichtungen ausschließlich
elektronisch zuzustellen (E-Rechnung). Somit erhalten Sie zukünftige Rechnungen ausschließlich auf digitalem Wege als PDF-Rechnung, die Sie wie gewohnt
lesen, speichern oder ausdrucken können. Zusätzlich sind Rechnungsdaten in einem neuen Format (ZUGFeRD-Format) enthalten, die von vielen Buchhaltungsprogrammen automatisch verarbeitet werden können.
Damit wir Ihre E-Rechnung korrekt zustellen können, benötigen wir noch folgende untenstehende Angaben von Ihnen.